Unsere Leistungen

Nicht nur im Raum Mülheim an der Ruhr, Essen, Duisburg und Oberhausen, sondern NRW-weit bieten wir Ihnen unsere Dienste als Kfz-Sachverständiger an.
Darunter fallen zum Beispiel:

  • Schadensbegutachtung bei Unfällen (Unfallgutachten)
  • Wertgutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Haftpflichtgutachten
  • Kurzgutachten bei Bagatellschäden

Unsere Leistungen für Kraftfahrzeuge jeglicher Art, wie:

  • PKWs,
  • Sportwagen,
  • Motorräder,
  • Nutzfahrzeuge,
  • Anhänger,
  • Oldtimer,
  • sowie Drei- und Vierräder jeglicher Art

Dabei legen wir besonderen Wert auf den Einsatz von modernster Technik (Laser Lackschichtdickenmesser, modernster Fotografie-Technik, technischen Innovationen in Hardware und Verwendung anerkannter Software der Automobilbranche sowie einer stetigen Fort-und Weiterbildung unseres Teams. Denn nur so können wir unseren eigenen Ansprüchen stets gerecht werden und bestmöglich für Sie und Ihre Interessen eintreten.

Ein besonderes Augenmerk haben wir seit Jahren auch auf das Erstellen von Sachverständigengutachten für hochklassige Sportwagen gelegt, so dass wir Sie hier kompetent und bestmöglich beraten können. Sowohl für Wertgutachten, wie auch für den Fall, dass Sie einen Unfall hatten und eine Wertminderung befürchten. Wir treten für Ihre Rechte ein und kämpfen dafür, dass Sie keinen weiteren finanziellen Schaden davontragen.

 

Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall - für Sie kostenlos

Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten an dem Sie nicht Schuld waren, sind unsere Dienste für Sie komplett kostenlos. Dabei übernehmen wir für Sie zum Beispiel:

  • Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs auf Wunsch bei Ihnen vor Ort, der Werkstatt Ihres Vertrauens oder bei uns
  • Komplette Schadensaufnahme und Feststellung aller notwendigen Reparaturen
  • Bezifferung von Ausfallzeit, Wertminderung, Restwert und Wiederbeschaffungswert
  • Übernahme der gesamten Kommunikation mit Versicherungen, Werkstätten und Anwälten
  • Die komplette Abwicklung bis zur Auszahlung

Erfahren Sie hierzu mehr unter „Ihr Unfall“

Kurzgutachten bei Bagatellschäden

Als Bagatellschaden wird ein Schaden bezeichnet der unter 750 € liegt, bei dem der Gesetzgeber ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag verlangt. Auch bei Kurzgutachten schauen wir genau hin und führen beispielsweise Achsenvermessungen durch oder demontieren Karosserieteile um für Sie sicherzustellen, dass der Schaden sich wirklich nicht auf mehr als 750 € beläuft.

Sollte der Schaden tatsächlich als Bagatellschaden eingestuft werden, erstellen wir auch hier für Sie die entsprechenden Unterlagen zur Schadensabwicklung. Auch hier sind Sie als unverschuldeter Unfallteilnehmer frei in der Wahl, ob Sie – für Sie kostenlos - einen Kfz-Sachverständigen einschalten.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Anliegen in unser Leistungsspektrum fällt? Kein Problem, kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich. Wir helfen Ihnen gerne.